Kfz-Gutachten vom Spezialisten
Unsere Spezialgebiete:
Unser Kfz-Sachverständigenbüro ist auf Unfallschäden spezialisiert. Wir arbeiten als Kfz-Gutachter unabhängig von Versicherungen und Werkstätten. Wir helfen Ihnen, dass der Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug in voller Höhe erstattet wird.
Damit Sie bei der Regulierung des Schadens keine Nachteile haben, benötigen Sie ein Schaden- oder Unfallgutachten. Auch die Wertminderung wird im Kfz-Gutachten festgehalten. Wir kümmern uns auch um den reibungslosen Ablauf von A-Z. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Rufen Sie uns einfach an. Gerne können uns auch eine Nachricht oder Bilder Ihres Schadens per WhatsApp schicken. Sie erhalten von uns völlig unverbindlich eine Ersteinschätzung.
Gerne komme wir im Rahmen unseres kostenlosen Vor-Ort-Services direkt zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zu der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Das erstellte Gutachten leiten wir auf Ihren Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung weiter. Auch die Kosten für das Gutachten stellen wir der Versicherung in Rechnung. Sie müssen also keine Kosten tragen und nicht einmal in Vorkasse treten.
Sind Sie am Unfall unverschuldet, dann kostet Sie das Gutachten nichts. Ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz Gutachter bzw. das erstellte Gutachten übernehmen. Rufen Sie uns an oder schicken uns vorab Fotos, um die Höhe des Schadens einschätzen zu können.
Um die Schadenssumme Ihres Fahrzeugs bei der Versicherung geltend machen zu können, benötigen Sie einen Gutachter bzw. Sachverständigen. Im Gutachten wird allerdings nicht nur die Höhe der Reparaturkosten sondern auch weitere Kriterien wie z.B. eine Wertminderung und der Nutzungsausfall dokumentiert.
Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie unbedingt einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn die Schadenhöhe oberhalb der Bagatellgrenze (750 Euro) liegt. Sind Sie sich wegen der Höhe des Schadens nicht sicher, können Sie uns für eine Ersteinschätzung gerne vorab Fotos schicken.
Bei einem unverschuldeten Unfall ab einer Schadenshöhe von 750 Euro muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den Kfz Gutachter bzw. das erstellte Gutachten übernehmen. Da wir direkt mit allen Versicherungen abrechnen können, müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.
Auf Wunsch empfehle ich Ihnen eine Anwaltskanzlei die auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und mehr der ich seit langer Zeit schon zusammenarbeite.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten zu 100%, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Sie benötigen dafür keine Rechtsschutzversicherung!
Rufen oder schreiben Sie uns über WhatsApp, E-Mail oder unser Kontaktformular an. Wir finden ganz sicher einen gemeinsamen, kurzfristigen Termin. Natürlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zu Ihrer Werkstatt.
Wir schauen uns den Schaden an Ihrem Fahrzeug bis ins Detail an, machen aussagekräftige Fotos und lesen den Fehlerspeicher aller Steuergeräte aus. Weiterhin nehmen wir alle unfallrelevanten Daten auf. Wir besprechen mit Ihnen den weiteren Ablauf und beantworten alle Fragen die sich Ihnen noch stellen.
In unserem Gutachterbüro kalkulieren wirdie Reparaturhöhe, beschreiben den Schadenumfang, legen eine Wertminderung fest und dokumentieren den Nutzungsausfall sowie weitere wichtige Positionen. Bis zur Fertigstellung dauert es in der Regel 1-2 Tage (abhängig vom Aufwand).
Sie erhalten das Gutachten in der Regel per E-Mail. Gerne auch per Post. Sie bekommen das Original. Zeitglich versenden wir eine Kopie direkt an die Versicherung bzw. an Ihren Anwalt. So kommen keine unnötigen Verzögerungen zustande und Sie erhalten schnellstmöglich Ihr Geld, falls Sie sich den Schaden auszahlen lassen möchten. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Ihre Vorteile
Über uns
Nein! Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht einen eigenen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.
Laut aktueller Rechtsprechung dürfen Sie ab einer Schadenshöhe von ca. 800 Euro einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragen.
Der Vorteil eines Gutachtens ist, dass dort auch eine Wertminderung sowie der Nutzungsausfall dokumentiert ist. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt enthält diese Positionen nicht! Im Gutachten sind zudem noch der Wiederbeschaffungswert, Restwert und aussagekräftige Bilder zur Beweissicherung hinterlegt.
In der Regel dauert die Erstellung des Gutachten 1-3 Tage. Dies ist abhängig vom Schadensausmaß und ob der Restwert des Fahrzeugs ermittelt werden muss.
Dies ist sehr unterschiedlich. Ist die Haftungsfrage geklärt und eindeutig, dauert es in der Regel ca. 3-6 Wochen.
Ja. Wenn Sie sich den Schaden auszahlen lassen (fiktiv abrechnen) erhalten Sie nur die Nettoreparaturkosten zuzüglich der Wertminderung und Nutzungsausfall.