Kfz-Gutachten in Berlin vom Gutachterbüro
Marco Schuster
✓ Kostenlose Beratung nach einem Verkehrsunfall
✓ Komplettservice für die Schadenabwicklung
✓ Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens i.d.R. innerhalb 1-2 Werktagen
✓ Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung (keine Kosten für Sie)
✓ Vor-Ort-Service zur Gutachtenerstellung (keine Kosten)
Unser Kfz-Sachverständigenbüro ist auf Unfallschäden spezialisiert. Wir arbeiten als Kfz-Gutachter unabhängig von Versicherungen und Werkstätten.
Kfz-Sachverständigenbüro Marco Schuster
Goltzstraße 53b
13587 Berlin - Spandau
Tel.: 0173/2385448
Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie unbedingt einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn die Schadenhöhe oberhalb der Bagatellgrenze (750 Euro) liegt. Sind Sie sich wegen der Höhe des Schadens nicht sicher, können Sie uns für eine Ersteinschätzung gerne vorab Fotos schicken.
Um die Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug bei der Versicherung geltend machen zu können, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständigen. Der Kfz-Gutachter hält in seinem Kfz-Gutachten aber auch weitere wichtige Punkte wie beispielsweise eine Wertminderung fest.
Bei einem Unfallschaden bei dem Sie keine Schuld tragen muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die gesamten Kosten tragen. Wir rechnen unsere Sachverständigenkosten mit der Versicherung ab. Somit entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Wir raten Ihnen bei Schäden über 750 Euro von einem Kostenvoranschlag abzusehen. Mit einem Kfz-Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Zwar erhalten Sie auch mit einem Kostenvoranschlag einen eine Reparaturkostenkalkulation, allerdings fehlen Position wie z.B. eine Wertminderung. Während ein Gutachten weiterhin auf den Zustand des jeweiligen Fahrzeugs eingeht, geht es bei dem Kostenvoranschlag in erster Linie um den Reparaturaufwand. Vertrauen Sie daher auf einen erfahrenen Kfz-Gutachter, der Ihren Schaden viel besser und umfassender einschätzen kann.
Ihre Vorteile
Über uns
Ja! Du hast als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!
Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens stellen Deine Schadensersatzansprüche dar (siehe auch § 249 BGB) und sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten.
Nach der Aufnahme des Schadens benötigen wir in der Regel 1-2 Tage bis das Gutachten an Sie versandt wird. Sollte es sich um einen Schaden handeln, bei dem der Restwert ermittelt werden muss, kann es einen Tag länger dauern.
Wir kommen gerne zu Ihnen bzw. zum Standort des Fahrzeugs. Die Versicherung übernimmt die vollen Anfahrtskosten.
Ja! Als Geschädigter haben Sie das Recht, sich den Schaden auszahlen zu lassen. Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.
Wir raten grundsätzlich dazu einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Die Kosten werden ab der sog. Bagatellschadensgrenze komplett von der generischen Versicherung übernommen. Wir können Ihnen eine kompetente Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin empfehlen, mit der wir schon seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten. Selbstverständlich arbeiten wir auch mit dem von Ihnen beauftragten Sachverständigen zusammen.
Mitte (Bezirk)
Gesundbrunnen, Hansaviertel, Mitte, Moabit, Tiergarten, Wedding
Friedrichshain-Kreuzberg (Bezirk)
Friedrichshain, Kreuzberg
Pankow (Bezirk)
Blankenburg, Blankenfelde, Buch, Französisch Buchholz, Heinersdorf, Karow, Malchow, Niederschönhausen, Rosenthal, Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee, Wilhemsruh
Charlottenburg-Wilmersdorf (Bezirk)
Charlottenburg, Grunewald, Halensee, Schmargendorf, Westend, Wilmersdorf
Spandau (Bezirk)
Falkenhagener Feld, Gatow, Hakenfelde, Haselhorst, Kladow, Siemensstadt, Staaken, Spandau, Wilhelmstadt
Steglitz-Zehlendorf (Bezirk)
Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee Steglitz, Wannsee, Zehlendorf
Tempelhof-Schöneberg (Bezirk)
Friedenau, Lichtenrade, Mariendorf, Marienfelde, Schöneberg, Tempelhof
Neukölln (Bezirk)
Britz, Buckow, Gropiusstadt, Neukölln, Rudow
Treptow-Köpenick (Bezirk)
Adlershof, Altglienicke, Alt-Treptow, Bohnsdorf, Baumschulenweg, Friedrichshagen, Grünau, Johannisthal, Köpenick, Müggelheim, Niederschönweide, Oberschönweide, Plänterwald, Rahnsdorf, Schmöckwitz
Marzahn-Hellersdorf (Bezirk)
Biesdorf, Kaulsdorf, Hellersdorf, Mahlsdorf, Marzahn
Lichtenberg (Bezirk)
Falkenberg, Fennpfuhl, Friedrichsfelde, Hohenschönhausen, Karlshorst, Lichtenberg, Malchow, Rummelsburg, Wartenberg
Der weitläufige Bezirk Berlin - Spandau ist für seine Parks und Wasserstraßen sowie die reizvolle Altstadt Spandau mit Fachwerkhäusern und lebhaften Cafés bekannt. Die Zitadelle Spandau aus dem 16. Jahrhundert dient als Veranstaltungsort für Open-Air-Konzerte und beherbergt neben einem Heimatmuseum auch eine Fledermauskolonie in ihrem Keller. Im weiter südlich an der Havel gelegenen Ortsteil Kladow befindet sich das Militärhistorische Museum der Bundeswehr – Flugplatz Berlin-Gatow mit einer umfangreichen Sammlung von Flugzeugen aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. In 13587 Berlin-Spandau befindet sich auch unser Gutachterbüro.
Spandau ist der namensgebende Ortsteil im Berliner Bezirk Spandau. Der Ortsteil Spandau repräsentiert den Ortskern des ehemaligen Stadtkreises Spandau, der 1920 nach Groß-Berlin eingemeindet wurde. Im Sprachgebrauch können Ortsangaben in Spandau auch in den direkt angrenzenden Bebauungen der Ortsteile Wilhelmstadt (Spandau-Wilhelmstadt), Haselhorst (Spandau-Haselhorst) und Falkenhagener Feld (Spandau-Falkenhagener Feld) liegen.